Urkundenübersetzungen

Offizielle Dokumente müssen zur Vorlage bei Behörden nicht nur in die jeweilige Amtssprache übersetzt, sondern oftmals auch beglaubigt werden. Als durch das Oberlandesgericht Köln ermächtigte Übersetzerin für die französische und englische Sprache bestätige ich, dass die von mir angefertigte Übersetzung korrekt und vollständig ist.

Zu den Dokumenten, die normalerweise beglaubigt werden müssen, gehören zum Beispiel

  • Geburtsurkunden,
  • Heiratsurkunden,
  • Testamente,
  • Schulzeugnisse
  • u. a.

Kontakt: +49 15773365233 oder info@ruetter-translation.com